Unwiederbringliche Zerstörung der historischen Gesamtanlage des
Kulturdenkmals Anscharpark: Bebauungsplan Nr. 864 (Anscharpark)
Wo bleibt der Denkmalschutz ?

„...Dem Marinelazarett kommt sowohl von der Gesamtanlage als auch von der Gestaltung seiner einzelnen Gebäude her wegen seines wissenschaftlichen, geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Wertes eine besondere Bedeutung zu.“ (Denkmalverfügung 25.08.1995).

Der historische Lageplan des Kulturdenkmals Anscharpark ist dem Buch

Arendt (1907) „Das Marinelazarett Kiel-Wik, Verlag Mittler, Berlin“ entnommen.

 


Fragen und Vorbemerkungen zur Sitzung des Ortsbeirats Wik, Mittwoch,
14.05.2014, 19:30 Uhr, Mercatortreff (von der Feldstrasse ab) mit Ergänzungen.

Die entsprechenden Protokollnotizen für den Ortsbeirat wik sind auch an das Stadtplanungsamt der

Landeshauptstadt Kiel weitergeleitet worden.

Sämtliche Zitate stammen aus der offiziellen pdf Datei
http://www.kiel.de/leben/bauen/bauleitplanung/_dokumente/864_VE.pdf
zum Nachlesen und Nachdenken öffentlich zugänglich.

KULTURDENKMAL UNTER DENKMALSCHUTZ
Zitat: „Das Plangebiet umfasst den überwiegenden Teil des ehemaligen
Marine-Garnisonlazaretts. Es steht als Gesamtanlage seit dem 25,08.1995
als Kulturdenkmal nach §5 DSchG unter Denkmalschutz.“ (S.4; 6.3)
Die Gesamtanlage einschließlich Gebäude und die umgebenden Mauern und
(schmiedeeisernen) Zäune unterliegen also dem Denkmalschutz.

Wichtige Teile dieses Ensembles werden unwiederbringlich zerstört, sollte
der Bebauungsplan Nr. 864 umgesetzt werden.

-        ABBRUCH VON GEBÄUDEN: Die Stadt Kiel will einem Abbruchantrag für die
drei historischen Gebäude 4, 5, und 6 zustimmen. Zur Begründung heißt es,
ein Gutachten habe „nachgewiesen“ dass die Erhaltung dieser Gebäude „nicht
wirtschaftlich darstellbar ist.“ (S.4, 6.3)
Das Gutachten ist nicht von der Stadt bezahlt worden. Wird das Gutachten
in einer „gläsernen Akte“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht ?

-        ZERSTÖRUNG DER HISTORISCHEN PARKANLAGE: Im Entwurf des Bebauungsplanes
heißt es explizit über die denkmalgeschützte Anlage: “Östlich der
Heiligendammer Str. müsste bei Umsetzung der Planungen erheblich  in den
Grün-/Freiflächenbestand, durch den geplanten Abriss der Häuser 4,5 u. 6,
den geplanten Bau der neuen Wohngebäude, Erschließungsstraßen,
Stellplatzanlagen und insbesondere der Tiefgaragen eingegriffen werden.“
(S.4; 6.3).Von der denkmalgeschützten Parkanlage wird wohl nicht viel
übrig bleiben. Wieviel Stellplätze werden ganz konkret geplant ? Stimmt
es, dass im Bebauungsgebiet zusätzlich Stellplätze für den Besucherverkehr
der Petruskirche untergebracht werden sollen ? Wieviel Fläche soll
insgesamt versiegelt werden ?


-        VERNICHTUNG VON GESCHÜTZTEM BAUMBESTAND: Wir zitieren wieder aus dem
Bebauungplan Nr. 864 (Anscharpark): „Der vorhandene Baumbestand soll zu
großen Teilen als zu erhalten festgesetzt werden. Einige auch ökologisch
und bezüglich des Denkmalschutzes hochwertige Bäume würden bei einer
Realisierung der Planungen entfallen oder so beeinträchtigt werden, dass
als zu erhalten festgesetzt werden könnten.
Die Ersatzstandorte müssten – aufgrund fehlender Flächen innerhalb des
Plangebietes- weitgehend außerhalb des Plangebietes nachgewiesen werden.
„( S. 10; 9.4).
Von Ersatzmaßnahmen für Baumverluste im Kronshagener Weg ist die Rede. Ein
Teil der „grünen Lunge der Wik“ wird zerstört, ohne zumindest
Ersatzmaßnahmen m Stadtteil vorzusehen.

- VERLUST AN LEBENSRÄUMEN FÜR DIE FAUNA: Wieder ein Zitat „Im Plangebiet
wird es bei Planrealisierung zu einem Verlust an Lebensräumen
(insbesondere Grünflächen und Gebäude) für die Fauna kommen“.(S.11; 9.5).

WO BLEIBT DER DENKMALSCHUTZ ? Nach dem Denkmalschutzgesetz (§5 DSchG) muß
bei derartigen Planungen der Denkmalschutz  frühzeitig einbezogen werden.
Wann und wie ist das geschehen ?
Zitat: Die Landeshauptstadt Kiel „beabsichtigt einem Abbruchantrag für
diese drei Gebäude zuzustimmen. Die obere Denkmalschutzbehörde hat
angekündigt, bei dem zu erwartenden Abbruchantrag im denkmalrechtlichen
Verfahren, kein Veto einzulegen.“
Gibt es dafür einen belastbaren schriftlichen Beleg und eine Begründung ?
Ist das Ergebnis im „denkmalrechtlichen Verfahren“ schon jetzt
vorweggenommen ?
Diese Fragen kann vielleicht die Obere Denkmalschutzbehörde selbst
beantworten.

SPIELPLÄTZE

Im historischen Lageplan (unten) ist zu sehen, daß ein Kinderspielplatz und ein Spielplatz eingezeichnet sind. Im derzeitigen Bebauungsplan ist derartiges nicht berücksichtigt. 

SILHOUETTE

Die Silhouette der Stadtregion Wik wird wasserseitig erheblich verändert. Besonders das Haus 6 betstimmt, zusammen mit der Petruskirche, dem Signalturm der Technischen Marineschule und dem Wasserturm, das Ensemble aus der Kaiserzeit Der Gesamteindruck wird durch einen viergeschossigen Riegel an der Stelle von Haus 6 erheblich verändert und beeinträchtigt.

„GLÄSERNE AKTE“: Der Ortsbeirat wird gebeten, eine Gläserne Akte zu
fordern, in der alle Vorgänge, Gutachten usw. im Zusammenhang mit dem
Bebauungsplan Nr. 864 (Anscharpark) transparent gemacht werden. Diese
Gläserne Akte müsste u.a. auch Zeitpunkt und Art der Einbeziehung des
Denkmalschutzes (obere Denkmalschutzbehörde) belegen und die inhaltliche
Stellungnahme des Denkmalschutzes nachvollziehbar dokumentieren.

Ein wichtiger Bestandteil der "gläsernen Akte" sollte sein das "Bausubstanzgutachten für die Pavillongebäude :

des ehemaligen Marine-Garnisonslazaretts Kiel-Wik im Anscharpark - Kulturdenkmalbezogene Betrachtung des Bestandes und seiner Entwicklungsmöglichkeiten" (Schnittger, Architekten u. Partner).

s. auch den vorherigen Beitrag zum Thema:

Anscharpark. Bau- und Abrissplanung