Quartiersentwicklung im Maritimen Viertel / Marinequartier Kiel Wik
Diese interfraktionelle Antrag zur Quartiersentwicklung des Marinequartiers in der Wik (Kiel) wurde in der Sizung der Kieler Ratsversammlun am 19.03. 2015 beschlossen.
Es gilt jetzt (s. Text), weitere iAkteure zu finden. die an einer Übernahme der Gebäude interessiert sind und sich an der Quartiersentwicklung beteiligen.
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) in Verhandlungen zur Übertragung der frei werdenden Gebäude im Marinequartier einzutreten (Technische Marineschule (TMS), einschließlich der Gebäude A+B, Maschinenhallen 1 – 3, der Bundeswehrfachschule und dem Marine-Untersuchungsgefängnis).
Das Gebäudeareal soll in enger Kooperation und möglichst in Trägerschaft Dritter zu einem attraktiven Mischgebiet aus Wohnen, Kreativprojekten, Kultur, sozialen Angeboten und Gastronomie für Einzelnutzungen entwickelt werden. Beispielhaft werden hier genannt:
- Aufbau eines Werkstatt- und Erfinderhauses
- Günstige Atelier- und Büroangebote für Künstlerinnen und Künstler und andere Kreativbereiche (TMS und Maschinenhalle 2)
- Wohnen einschließlich Wohnen für Menschen mit Behinderung, Flüchtlinge und studentischem Wohnen
- Ausstellungangebote in den Bereichen Stadtgeschichte, Militärgeschichte und maritime Themen (Maschinenhalle 1 und Untersuchungsgefängnis)
- Soziale und kulturelle Angebote (Bundeswehrfachschule und TMS)
- Gastronomie, Treffpunkte, Cafés
- Werkstätten für Angebote der Volkshochschule (Maschinenhallen und Bundeswehrfachschule)
- Hostelangebote (Untersuchungsgefängnis und TMS)
- Belegungsrechte bzw. Eigentum der Landeshauptstadt an Wohnungen für finanziell Bedürftige
Für die Konzeptentwicklung wird ein Quartiersmanagement eingesetzt, dem unter Leitung der Verwaltung Vertreter und Vertreterinnen der an einer Übernahme der Gebäude interessierten Akteure und Vertretungen der Ratsfraktionen angehören sollen.
Im Rahmen eines öffentlichen Termins soll das Gelände weiteren möglichen Akteuren vorgestellt werden, die bei konkretem Interesse in den Entwicklungsprozess einzubinden sind.
Zur Realisierung des Ansatzes sollen Fördermittel des Landes, des Bundes und der EU sowie Mittel privater Stiftungen mobilisiert werden. Jedweder Einsatz städtischer Mittel steht unter dem Vorbehalt der Haushaltskonsolidierung.
Das Konzept soll in ein Stadtteilentwicklungskonzept für die Wik einfließen und auf die bereits begonnenen Entwicklungen im direkten Umfeld wie der Adalbertstraße und dem Anschargelände Bezug nehmen.
Bei der Entwicklung des Untersuchungsgefängnisses soll eine geeignete Form der Durchwegung durch das Gebäude gefunden werden, um dieses im Alltag erlebbar zu machen und die Grünachse zwischen Anscharpark und Schleusenpark zu realisieren. Die Konzeptabstimmung soll in enger Abstimmung mit dem Arbeitskreis Erinnerungskultur und dem Denkmalschutz erfolgen.
Im Zuge der Entwicklung des Areals sollen Möglichkeiten der kurzfristigen Zwischennutzung für Ateliers und Projekte geprüft werden. Hierzu ist eine Übernahme der Gebäude unter dem Vorbehalt einer späteren Konzeptrealisierung für die Dauernutzung zu prüfen.
Begründung:
Die frei werdenden Gebäude im Marinequartier bieten hervorragende Möglichkeiten für die Entwicklung dringend benötigter Flächen für kreative Projekte, Wohnangebote, insbesondere für Studierende und Menschen mit Behinderungen. Zudem besteht Bedarf an Räumlichkeiten für die dauerhafte Präsentation von Ausstellungen in den Bereichen Stadtgeschichte, Militärgeschichte und maritime Themen (Schleusenausstellung) genauso wie für kulturelle, soziale, Übernachtungs- und Hostelangebote.
Durch die vorrangige Zugriffsmöglichkeit der Landeshauptstadt auf diese Gebäude besteht die Chance hier den Versuch zu starten, ein Quartier für eine Mischung aus Wohnen, kreativem Gewerbe, Kultur, sozialen Angeboten und Gastronomie zu schaffen. Damit würden die Bestrebungen für die Errichtung eines Gewerbezentrums für Kunst und Design im anliegenden Anscharpark sinnvoll ergänzt und sind damit zu einem Gesamtkonzept zusammenfügen.
Die bereits geäußerten Interessenbekundungen zeigen, dass eine aussichtsreiche Grundlage für die Entwicklung besteht.
Aufgrund der begrenzten finanziellen Möglichkeiten der Landeshauptstadt, gleichzeitig aber dem notwendigen großen Handlungsbedarf, sollte die Aufgabe der Stadt darin bestehen, gemeinsam mit den privaten Trägern und der Universität die konzeptionellen Grundlagen für die Entwicklung des Areals zu legen und die erforderlichen Förderungen aus Landes-, Bundes- und europäischen Mitteln zu akquirieren.
Soweit hierfür erforderlich ist, dass die Landeshauptstadt Gebäude zwischenzeitlich in ihr Eigentum übernimmt, um sinnvolle Entwicklungen zu ermöglichen, kann dies eine weitere Aufgabe sein.
gez. Ratsherr André Wilkens f.d.R.
SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsherr Çetin Yildirim von Pickardt f.d.R.
CDU-Ratsfraktion
gez. Ratsherr Arne Langniß f.d.R.
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. Ratsherr Marcel Schmidt f.d.R.
SSW-Ratsfraktion